Am 1. April 2008 trat die neue Muster-Widerrufsbelehrung in Kraft - seit 1. Oktober 2008 verbindlich!

Rechtsunsicherheit zum Teil beseitigt

Web-Shop-Betreiber befanden sich in den vergangenen Monaten in erheblicher Rechtsunsicherheit hinsichtlich Ihrer rechtlichen Absicherung der Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Rahmen der Fernabsatzgeschäfte. Immer wieder urteilten Gerichte über das bisherige Muster der Widerrufsbelehrung und eigene Entwürfe von Web-Shop-Betreibern oder deren Rechtsberatern. Die Liste der zu beachtenden Klauselverbote wurde immer länger. Manche Gerichte widersprachen sich in ihrem Ergebnis. Die Lage für die Verkäufer wurde beinahe unerträglich.

Neues Muster abrufbar

Das Bundesjustizministerium versucht diesem Missstand abzuhelfen. Seit 4. März 2008 ist auf dem Seiten des BMJ die neue Muster-Widerrufsbelehrung abrufbar.

Weiteres Vorgehen für Web-Shop-Betreiber

Alle Betreiber eines Web-Shops oder eines Online-Shops oder gewerbliche Anbieter von Auktionsplattformen sei empfohlen, ihre Widerrufsbelehrungen von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Dazu gehört nicht nur die Widerrufsbelehrung auf der Webpage, sondern auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Verbraucherinformationen und ggf. mit der Ware zu versendende Widerrufsbelehrungen.

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In einem Beratungsgespräch analysiere ich, welche Maßnahmen an Ihrem Web-Shop, Ihrem Online-Shop oder Ihrem Warenangebot bei Online-Auktionshäusern durchgeführt werden müssen.

Alternativ senden Sie mir bitte eine eMail mit der Angabe Ihres Web-Shops oder Ihres Online-Shops, damit ich Ihnen ein
persönliches Angebot über die erforderlichen Änderungen erstellen kann. Dieses Angebot ist für Sie natürlich kostenfrei.